Mach jetzt deinen Motorradführerschein!
Was brauchst Du für die Anmeldung?:
Motorrad-Führerscheinklassen und Mindestalter
Beim Motorradführerschein-Erwerb kannst Du zwischen mehreren Klassen wählen. Das sind die Möglichkeiten:
KLASSE A
Die volle Freiheit!
Mindestalter:
Was darfst Du fahren?:
unbeschränkt alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
KLASSE A2
Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf.
Mindestalter: 18 Jahre
Was darfst Du fahren?:
Krafträder bis 35 kW Motorleistung.
KLASSE A1 (Leichtkraftfahrzeuge)
Den "kleinen" Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren - mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn. Es darf sofort die gesamte Geschwindigkeit gefahren werden. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Mindestalter: 16 Jahre
Was darfst Du fahren?:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Nach zwei Jahren ist der Aufstieg zur Klasse A2 möglich.
SCHLÜSSELZAHL 196
Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren? Es genügt eine Fahrerschulung. Keine theoretische und praktische Prüfung. B196 gilt nur in Deutschland.
Mindestalter und Voraussetzungen:
25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B / BA
Was darfst Du fahren?:
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
KLASSE AM
Hier besteht zwar eine Beschränkung auf 50 bzw. 45 km/h, aber dennoch bist Du als Jugendlicher mobil. Ideal für alle Fahrten innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Es darf bis zum 16 Lebensjahr nur in Deutschland gefahren werden.
Mindestalter: 15 Jahre
Was darfst Du fahren?:
MOFA
Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Wer über einen Führerschein – egal welcher Klasse – verfügt, darf automatisch Mofa fahren.
Mindestalter: 15 Jahre
Was darfst Du fahren?:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Prüfbescheinigung:
Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde.